Ich könnte in meinem Blog heute schreiben, dass Peer Steinbrück, seines Zeichens Kanzlerkandidat der SPD und bekannt als einer, der sehr direkt seine Meinung sagt (auch auf die Gefahr hin, in alle möglichen Fettnäpfchen zu treten) und bei allem, was er tut, einen sehr entschlossenen Eindruck macht, auf der Computermesse Cebit in Hannover konsequent den Widerstand seiner Partei im Bundesrat gegen das umstrittene Leistungsschutzrecht angekündigt hat. In Blogs war es üblich, auf Quellen für Informationen dieser Art zu verweisen und gelegentlich auf entsprechende Presseerzeugnisse zu verlinken. Man könnte das auch in diesem Fall tun. Man könnte, wenn eben jene SPD dieses Gesetz im Bundesrat, in dem sie mit den Grünen bekanntlich über eine Mehrheit verfügt, nicht mit der gleichen Konsequenz durchgewunken hätte. Nun denn, so lasse ich diese Worte ohne weitere Quellenangabe und ohne Link im Raum stehen und werde das auch zukünftig so handhaben. Ich weiß, dass und wo ich davon gelesen habe. Wer zweifelt oder mehr darüber wissen möchte, soll / kann / darf / muss eben selbst ein bisschen im Web herumsuchen.
Die SPD hat in Bezug auf dieses Gesetz versucht, es allen recht zu machen. Was eigentlich nur in die Hose gehen kann. Ganz konsequent wurde mit den Stimmen der sozialdemokratisch geführten Länder eine „Entschließung“ beschlossen, in welcher die Partei erklärt, dass das Gesetz „handwerklich schlecht gemacht“ und „unzureichend“ ist, kurz gesagt, „der falsche Weg“ sei.
Warum, zum Teufel, verhindern oder verzögern sie ein Gesetz nicht, da sie doch es für falsch und schlecht halten, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten?
Wie war das zur Bundestagswahl 2005, als Angela Merkel mit der Ankündigung antrat, die Mehrwertsteuer um zwei Prozent zu erhöhen und die Vertreter der SPD erklärten, dass das mit ihnen auf keinen Fall zu machen sei? Wir bekamen die Große Koalition und am Ende, wie wir wissen – oder uns erinnern sollten – , drei Prozent Mehrwertsteuererhöhung.
Das von der schwarz-gelben Koalition beschlossene Leistungsschutzrecht soll Zeitungsverlagen adäquat zum Urheberrecht der Buchverlage und der Musikindustrie das Recht geben, von Suchmaschinen oder anderen Online-Diensten Lizenzgebühren für die Nutzung von Artikeln oder Auszügen aus diesen zu verlangen. Nicht so ganz klar ist dabei, wie lang oder kurz diese Anrisse, die Suchmaschinen zu den Anfragen zeigen, sein dürfen. (Ein neues Geschäftsfeld für Abzockanwälte, die man gerade per Gesetz in die Schranken verwiesen hat?)
Nun haben aber bereits die ersten Verlage, zu denen auch die großen der Branche wie z.B. Spiegel oder Heise gehören, erklärt, dass sie dieses Leistungsschutzrecht nicht in Anspruch nehmen werden. Sie räumen Bloggern und Online-Diensten weiterhin die Möglichkeit ein, mit Zitaten und kurzen Textanrissen auf Artikel ihrer Erzeugnisse zu verweisen bzw. zu verlinken. Man kann davon ausgehen, dass sich noch weitere Verlage dieser Auffassung anschließen werden.
Wozu, tut sich da die Frage auf, bedarf es dann so dringend dieses Gesetzes? Haben wir derzeit keine anderen Probleme? Vielleicht, könnte man mutmaßen, profitiert ja doch der eine oder andere Verlag davon, vor allem, wenn man befürchten / glauben / annehmen muss, dass gewisse Publikationen dieses oder jenen Verlages das Wählerverhalten beeinflussen könnten? Und eine nicht ganz unwichtige Wahl steht in diesem Jahr noch an. Da könnte man fast verstehen, dass sich eine Partei am Spagat zwischen Dafür und Dagegen versucht, sich am Ende aber nur verrenkt.
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